AGB´s

Stand 07/23


1. Allgemein>

  - Für alle Transportaufträge gelten die ABG. Dazu gelten auch ergänzend die ADSp. 
  - Nur durch schriftliche Bestätigung der Firma CR Transporte ist der Transportauftrag gültig.
  - Dieser ist auch ohne Unterschrift gültig.
  - Der Auftragnehmer/Auftraggeber ist dazu verpflichtet seine Kontaktdaten zur Erreichbarkeit zu hinterlegen.
  - Der Auftragnehmer/Auftraggeber hat vor dem Vertragsschluss mitzuteilen, falls er nicht bereit ist, auf Grundlage dieser AGB den jeweiligen Transport durchzuführen.

2. Transportauftrag>
   
   - Alle Transportaufträge sind vom Auftragnehmer/Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
   - Die Daten sind alle korrekt anzugeben.
   - Der Transportauftrag ist nur schriftlich kündbar. 

3. Kundenbereich>

   - Der Kunde ist verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt zu tätigen. Falschangaben und Fälschungen werden mit Bußgeld geahndet.
   - Daten zur Ladung sind alle so gut wie genaustens anzugeben, sollte der Transport nach Vertragsabschluss, durch Falschangabe, nicht durchgeführt werden können, 
     so ist der gesamte Frachtpreis laut Vertrag dennoch fällig.
   - Nach Vertragsschluss, ist der Vertrag minimal 48h vor Ausführung schriftlich zu Kündigen und muss zu dem Zeitpunkt per Mail oder Brief der CR-Transporte vorliegen.
   - Der Kunde hat zu sorgen, dass die im Vertrag stehende Uhrzeit einzuhalten ist um be-und entladen zu können. Bei einer Standzeit ab 30 Minuten nach ausgemachter Uhrzeit,
     ist ein Standgelt von 10% des Frachtpreises fällig.
   - Die Ladung ist nach beladung und nach der entladung schriftlich mit ggf. Stempel und Lesbaren Namen zu unterschreiben.
   - Privatkunden haben eine Zahlungfrist von 15 Tagen nach Rechnungseingang.
   - Firmenkunden haben eine Zahlungsfrist von 25 Tagen nach Rechnungseingang.


4. Firma CR-Transporte>

   - Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungseingang. 
   - Erst nach erreichen aller Auftragsrelevanten Dokumente ist der Auftrag abgeschlossen.


5. Subunternehmer>

   - Der Auftragnehmer bestätigt mit Annahme des Transportauftrages, dass er aus rechtlichen Gründen und mit seinen tatsächlichen Mitteln in der Lage ist, den Transport durchzuführen.
   - Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unbedingten Einhaltung aller im Zusammenhang mit dem Transport stehenden Gesetze. Das betrifft insbesondere Sozialvorschriften, 
     hierbei insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Annahme des Vertrages, dass ihm Verstöße seines Fahrerpersonals zu Lenk- und Ruhezeiten
     aus der Vergangenheit nicht bekannt sind, er die Lenk- und Ruhezeiten regelmäßig überprüft und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten seiner Fahrer vornimmt. 
   - Der Auftragnehmer erklärt insbesondere auch, dass er regelmäßig die Fahreignung seiner Fahrer kontrolliert.
   - Mit der Annahme des Transportauftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass seine Versicherung ausreichend Deckung bietet. 
   - Die Fahrer benötigen eine vollständige Schutzausrüstung, diese ist auch zu tragen.
   - Das Fahrzeug muss im einwandfreien Zustand sein. Jegliche Untersuchungen ( AU/HU; SP; etc. )  müssen im aktuellen Zustand sein.
   - Das Fahrzeug muss für den jeweiligen Transport geeignet sein. Bei nichtachtung haftet der Auftragnehmer selbst.
   - Der Transport darf nur mit einem geeigneten Fahrzeug mit ausreichender Kapazität durchgeführt werden. 
   - Gefahrgutbeförderung ist allein unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Einsatz von geeignetem Personal zu erbringen. 
   - Der Frachtführer versichert, dass er über die für den Transport notwendige Erlaubnisse und Befähigungen verfügt.
   - Kündigt der Frachtführer den Vertrag, ohne dass er dazu berechtigt war, oder erscheint er unberechtigt nicht zum Laden, 
     oder erfüllt er den Frachtvertrag aus sonstigen Gründen unberechtigt nicht oder kündigt CR-Transporte den Frachtvertrag aus Gründen, 
     die der Frachtführer verschuldet hat, so hat der Frachtführer unabhängig von weiteren Forderungen der Firma CR-Transporte einen pauschalen Schadenersatz 
     in Höhe von 50 % der vereinbarten Fracht zu zahlen.
   - Jegliche Probleme, Unfälle, Schäden, Verzögerungen sind vom Frachtführer umgehend an CR-Transporte zu melden.

 
7. 
   - Der Haftungshöchstbetrag gemäß § 431 Abs. 1 und § 431 Abs. 2 HGB wird einvernehmlich mit einem Betrag von 40 Rechnungseinheiten
     für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (SZR) vereinbart. Die Regelung von § 23 ADSp wird im vollen Umfang ausgeschlossen und abbedungen.


8.
  
   - Die Übernahme der Sendung ist ordnungsgemäß und lesbar zu dokumentieren. Die Ablieferung der Sendung ist ordnungsgemäß in lesbarer Form unter Angabe des Empfängers
     mit Vor- und Nachnamen in Druckschrift sowie Firmenstempel quittieren zu lassen. Der CMR-Frachtbrief ist vollständig auszufüllen. Es sind Ankunfts- und Abfahrtszeiten
     zwingend zu notieren. Wird der CMR-Frachtbrief nicht vollständig ausgefüllt, so haftet der Frachtführer mit einer Vertragsstrafe von 50,00 €. Die Ware ist vollständig zu übernehmen.
     Es dürfen keine einzelnen Teile des Gutes zurück gelassen werden. Der Transport von Teilmengen wird nicht akzeptiert. Wir sind unverzüglich zu informieren,
     falls die Überschreitung der Gesamtmasse droht.

9. 

   - Der Frachtführer ist verpflichtet, die Fahrzeuge zur Nutzung durch den Fahrer mit erforderlicher Sicherheitsausstattung, insbesondere Sicherheitsschuhe, Sicherheitsbrillen
     und Schutzhelme auszustatten. Der Frachtführer verpflichtet sich darüber hinaus für den Transport jeweils geeignetes und ausreichendes Ladungssicherungsmittel zur Verfügung zu halten.
     Das Gut ist betriebs- und beförderungssicher zu verladen. Das hat der Frachtführer bei fremder Verladung sicher zu stellen. 
     Der Frachtführer muss darüber hinaus während der Fahrt Nachkontrollen zur Ladungssicherung vornehmen.
   - Eine Umladung des Gutes zwischen Be- und Entladeort ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch CR-Transporte zulässig.
   - Der Frachtführer hat unverzüglich nach Ablieferung des Gutes die Unterlagen zum Auftrag (Frachtbrief, Lieferschein, Quittungen usw.) an uns vorab per Email oder Fax
     zu übermitteln und sodann binnen 7 Tagen per Post im Original zu übersenden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht begründet eine Vertragsstrafe. 
     Die Vertragsstrafe ist sowohl bei Unterlassen der Vorabübersendung, als auch bei Unterlassung der Übersendung der Originale mit Einschreiben per Post geschuldet.

10.

   - Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftrag ohne schriftliche Zustimmung von CR-Transporte an Dritte weiterzugeben. 
     Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung, hat der Frachtführer eine Vertragsstrafe in Höhe der Fracht zu zahlen.

11. 

   - Die Anwendung des deutschen Rechts wird vereinbart.

12. 

  - Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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